Das Land Niederösterreich vergibt im Rahmen der Wohnbauförderung ein mit 1% verzinstes Darlehen für Ihren Marchfeldhaus Neubau.
Berechtigte antragstellende Personen sind österreichische Staatsbürger, oder mit einem /r verheiratet, mit passender Einkommensgrenze von einem Jahreseinkommen (netto, 12 Monatsgehälter)
- € 40.000,– bei einer Person
- € 65.000,– bei zwei Personen
- € 8.000,– zusätzlich für jede weitere Person
Die Wohnbauförderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil ist die Basisförderung, welche mit einem Punktesystem über die Energieeffizienz des Hauses berechnet wird. Der zweite Teil ist die Familienförderung, die sich nach der Familiensituation der Hauskäufer richtet.
Basisföderung
Die Basisförderung wird unabhängig von der Familiensituation vergeben und bezieht sich ausschließlich auf das Haus. Der geförderte Betrag wird nach einem Punktesystem errechnet.
Grundsätzlich wird jeder Punkt mit 300 € gefördert.
Ihr Marchfeldhaus erzielt eine Punkteanzahl von ca. 92 Punkten.
Dies entspricht einer Basisförderung von rund 27.600 € (Abweichungen möglich!)
Familienförderung
Zusätzlich zur Basisförderung, erhalten Familien mit mindestens einem Kind noch eine Familienförderung. Außerdem erhalten Jungfamilien (einer der Partner muss unter 35 Jahre alt sein) noch einen Extrabetrag.
Wenn dies der Fall ist, kommt zur Basisförderung noch folgender Förderbetrag hinzu:
Für die Jungfamilie | 4.000 € |
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Für das erste Kind | 8.000 € |
Für das zweite Kind | 10.000 € |
Ab dem dritten Kind | 12.000 € |
Für niederösterreichische Arbeitnehmer | 2.500 € |
Rechenbeispiel
Jungfamilie mit einem Kind | |
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Basisförderung 92 Punkte | 27.600 € |
Jungfamilienförderung | 4.000 € |
Förderung für das erste Kind | 8.000 € |
Gesamte Wohnbauförderung | 39.600 € |